Page 2 - Widmoser Versetzanleitungen
P. 2
110 Versetzanleitung für Böschungssteine
1. Fundament:
Bis zu einer Höhe von 50 cm (ohne Hangdruck od. wasserführenden Hängen) können
Böschungssteine auf tragfähigen frotsicheren und waagrechten Kiesbett verlegt werden,
ansonsten muss ein Fundament mit einer mind. Betongüte von C12/15, bis Frosttiefe errich-
tet werden. Bei wasserführenden Hängen sollte im Fundament Bereich eine Drainageleitung
verlegt werden.
2. Verlegung:
Die unterste Lage der Böschungssteine sollte ca. 5 cm unter der Geländeoberkante verlegt
werden. Bei der Verlegung auf einem Betonfundament sollte eine dünne Ausgleichsschicht
zwischen Steinen und Fundament hergestellt werden, und darauf die Steine aufgesetzt und
eingewogen werden.
Besonderheit: Bei Mini-Böschungssteinen kann in der untersten Reihe eine Frontplatte ver-
wendet werden um das herausrieseln des Erdmaterials zu verhindern.
3. Verfüllung der Steine:
Die Böschungssteine sind lagenweise während des Wandaufbaues mit Erdmaterial zu fül-
len und zu verdichten. Die Hinterfüllung der Wand soll ebenfalls lagenweise mit geeignetem
wasserdurchlässigen Material erfolgen (Kant- oder Rundschotter bis Größtkorn 32 mm
ohne Feinanteile) und gut verdichtet werden. Es muss darauf geachtet werden, dass das
Oberflächenwasser welches sonst hinter der Wand versickert, von der Wand weggeleitet wird.
4. Bogenförmige Verlegung:
Böschungssteine können in konkaver oder konvexer Bogenform verlegt werden. Die Größe
der Radien hängt von der Höhe und Wandneigung ab.
5. Wandneigung
Die Wandneigung der Böschungssteine kann zwischen 35 Grad und 70 Grad betragen.
6. Wandhöhen:
Die erreichbaren Wandhöhen sind abhängig von der Wandneigung, der Auflast, der
Geländeneigung oberhalb der Wand und des Hanges hinter der Wand.
Bei normalen Verhältnissen können unsere Böschungssteine bis zu einer Wandhöhe von 180
cm verlegt werden, darüber und bei Hängen die einen Hangdruck ausüben, muss ein Statiker
oder befugter Baumeister hinzugezogen werden.